Für Gerichte       

Verfahrensbeistandschaft

Anwältin des Kindes - Kindeswohl begleiten und vertreten

 

Als "Anwältin des Kindes" werde ich von den umliegenden Familiengerichten der Amtsgerichte als unabhängige Person beauftragt, Kinder und Jugendliche in familiengerichtlichen Verfahren zu vertreten.


In den meisten familienrechtlichen Verfahren wird das Sorgerecht und das Umgangsrecht verhandelt, die juristisch unabhängig voneinander geregelt sind. In meiner Funktion gilt es die Interessen, Wünsche, Wahrnehmungen und Belastungen des Kindes oder der/des Jugendlichen in einem vertrauensvollen und geschützten Rahmen und mit einer altersentsprechenden Haltung und Kommunikation zu erarbeiten.


Im Fokus stehen für mich immer das Wohl des Kindes und die Erarbeitung von Stabilität und
Perspektiven!

 

 

 

Gutachterin in familiengerichtlichen Verfahren

Familiengerichtliche Entscheidungen haben oft erhebliche Auswirkungen auf die Familien, insbesondere auf die betroffenen Kinder und auf deren Sorgeberechtigte. 
Sorge- und Umgangsstreitigkeiten verlaufen häufig in Hochkonfliktfeldern, erst recht Kinderschutzverfahren mit strafrechtlichen Dimensionen.

Familiengerichtliche Sachverständigengutachten haben für die richterlichen Entscheidungen eine wichtige Bedeutung. 
Gutachter und Gutachterinnen müssen in der Lage sein, komplexe Beweisbeschlüsse inhaltlich hinlänglich zu verstehen und zu vermitteln. Dazu gehört auch, dass sich mit der rechtlichen Denkweise des Auftraggebers (des Familienrichters/der Familienrichterin) vertraut gemacht werden kann.
Kenntnisse der einschlägigen materiellen und verfahrensrechtlichen Gesetze sowie der
höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu sind unbedingt erforderlich.

Der Gutachter wird im Ermessen des Familienrichters/der Familienrichterin für den jeweiligen Fall ausgewählt und bestellt, um konkrete gerichtliche Fragestellungen (z.B. die Erziehungsfähigkeit) zu beantworten und Empfehlungen an das Gericht in einem Gutachten vorzutragen.
 

Aktuell absolviere ich die Zertifizierung als Gutachterin in familiengerichtlichen Verfahren einschließlich der Qualifizierung in Psychologischer Diagnostik in Form von Testverfahren (im Kontext familiengerichtlicher Gutachten). 

Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit im Allgemeinen Sozialen Dienst (Kreisjugendamt) 
verfüge ich bereits über Schlüsselqualifikationen wie etwa Gesprächsführungstechniken, 
Umgang mit Kindeswohlgefährdungen, Belastungsfaktoren innerhalb von Familiensystemen.
 

Ab 01.01.2024 können Sie eine unverbindliche Anfrage stellen!